Arbeitgeber in Frankreich dürfen Sex-Blatt im Büro nicht bestrafen
Die Angestellten in Frankreich dürfen nicht wegen privater Post, die sie im Büro erhalten haben, vom ihrem Arbeitgeber dafür bestraft werden.
Dies entschied der Pariser Kassationshof als höchstes Gericht des Landes. Das Urteil wurde am Montag bekannt gegeben.
Einem Chauffeur wurde von der Firmenleitung eine Gehaltsstufe herabgesetzt, nachdem der Mann an seinem Arbeitsplatz ein Partnertausch-Blatt erhalten hatte.
Der Pariser Kassationsrichter erklärte dies für nicht rechtens.
