Hauskauf in Frankreich: Zweisprachiger Vorvertrag wichtig
Das europäische Verbraucherzentrum im baden-württembergischen Kehl weist darauf hin, dass es bei einem Hauskauf in Frankreich ratsam ist, den dort üblichen Vorvertrag sowohl auf Französisch als auch auf Deutsch ausstellen zu lassen. Die Experten raten auch, bereits beim Vorvertrag einen Notar hinzuzuziehen. Ein Notar könne in Frankreich anders als in Deutschland auch als Makler in Erscheinung treten. Worauf Immobilienkäufer in Frankreich sonst noch achten müssen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum in einem Ratgeber «Immobilienerwerb in Frankreich».
