Regionalsprachen in der Verfassung verankert

Die Nationalversammlung hat am Donnerstag fast einstimmig dafür votiert, die Regionalsprachen in der Verfassung zu verankern. In der Begründung heißt es, dass die Regionalsprachen zum Kulturgut Frankreichs gehören. Die Änderung wird in Artikel 1 der Verfassung integriert, in dem es um die Organisation der Dezentralisierung des französischen Staates geht. Ein Verfassungszusatz dieser Art wurde seit langem von zahlreichen Parlamentariern aller politischen Lager gefordert. Insbesondere die Abgeordneten aus der Bretagne, aus Korsika und dem Elsass begrüßten die Entscheidung, da in diesen und weiteren Regionen insgesamt mehrere Millionen Einwohner eine Regionalsprache sprechen. Diese Verfassungsänderung bedeutet allerdings nicht, dass Frankreich nun auch bereit sei, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europäischen Rates zu unterzeichnen. Dies hätte zur Folge, dass die Regionalsprachen im öffentlichen Leben des Landes benutzt werden dürfen.

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