Vertrag zwischen Post und Staat unterzeichnet
In dem 20-seitigen Vertrag geht es unter anderem um die Verpflichtung, Universaldienste von 2008 bis 2012 zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund eines eventuellen Börsengangs der Post wurde von staatlicher Seite noch einmal die Aufgabe der öffentlichen Dienstleistungen der Post festgelegt. Im Hinblick auf die Liberalisierung der europäischen Postdienstleistungen, die am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, beschreibt der Vertrag die vier Geschäftsbereiche, in denen die Post spezifische Aufgaben übernimmt. Der erste Bereich ist die Briefzustellung zu einem einheitlichen Preis in ganz Frankreich. Der Staat fordert als Qualitätsvorgabe für 2010 eine Zustellung von 85 Prozent der Briefe am darauffolgenden Tag sowie eine durchschnittliche Wartezeit am Postschalter von höchstens 8 Minuten. Im Gegenzug verspricht der Staat eine angemessene Finanzierung der Universaldienste. Weitere Bereiche sind die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften sowie der Bankverkehr. Der vierte Bereich betrifft die Versorgung mit Postämtern. Im Vertrag ist festgelegt, dass mehr als 10 Prozent der Bevölkerung eines Départements höchstens fünf Kilometer bis zum nächsten Postamt zurücklegen sollen.
