Neue Zahlungsziele seit 1. Januar 2009
Seit dem 1. Januar 2009 hat Frankreich generell für alle Unternehmen neue, kurze Zahlungsziele gesetzlich verpflichtend eingeführt. Die neuen gesetzlichen Zahlungsziele dürfen 45 Tage ab Monatsende oder 60 Tage ab Rechnungserstellung nicht überschreiten. Es handelt sich um Höchstlaufzeiten, zwischen Lieferanten und Kunden können kürzere Zahlungsziele vereinbart werden. Die Nichteinhaltung der Zahlungsziele führt zu hohen Verzugsstrafen, die mindestens das Dreifache des amtlichen Zinssatzes darstellen (z.B. für 2008: 11,98 Prozent) müssen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
